1. Allgemeines

Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus dem Geschäftsbereich Entrümpelungen, Renovierungsarbeiten, Wohnungs – und Haushaltsauflösungen sowie Nachlassankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluss sowie Eigentumsübergang

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hält sich 4 Wochen ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der Umseitige Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Auftraggebers und Auftragnehmers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen sowie alle anderen von uns angebotenen Leistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Mit Beginn unserer Tätigkeit gehen alle in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer.

3. Auskunftspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift zur Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Aufraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen sowie weitere Gesundheitsgefährdende Materialien die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien sowie Öle und Fette und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des KrW im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber bei Interesse ein entsprechendes Angebot über die fachgerechte Entsorgung dieser Stoffe, Materialien und Flüssigkeiten unterbreiten.

4. Leistungsumfang, Termin– und Leistungszeit sowie Haftungsausschluss

Bei allen beauftragten Leistungen wird eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines verlassen des Objektes garantiert. Die zu entrümpelden Gegenstände müssen von Strom- Wasserleitungen getrennt sein. Bei Nichteinhaltung berechnen wir diese Leistungen sepperat. Weist die Entrümpelung oder Renovierung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind als auch gegen deren Erfüllungs – bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösendem Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind.

5. Preise

Die Preise werden nach einer unverbindlichen Besichtigung und Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Beendigung der Arbeiten fällig, dies entweder in Bar oder durch Überweisung im Voraus. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten, auch eine Abschlagszahlung nach „Stand der geleisteten Arbeiten“ abzurechnen. Diese Zahlung ist auch sofort fällig. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie alle anderen Auftragshaushalten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Stornokosten betragen bis 3 Tage vor dem Ausführungstermin 30%, bei einem späteren Rücktritt 50% der vereinbarten Vergütung.

7. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist 87435 Kempten/Allg. Backnang. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Stand: 15.05.2018